Verstoß melden

Sie haben Kenntnis über eine Situation, die nach ihrem Dafürhalten nicht im Einklang mit dem Verhaltenskodex (interne Vorschriften) steht, ethisch bedenklich, unangemessen oder illegal (Vertrags- oder Gesetzesverletzungen) ist, so sollten Sie ihren/ihre Vorgesetze/n unverzüglich und in aller Vertraulichkeit darüber informieren. Dies gilt nicht, wenn der Vorfall den/die Vorgesetzte/n betrifft oder Sie sich lieber an eine übergeordnete Stelle (Geschäftsführung) wenden möchten. Bei Bedarf haben Sie jedoch auch hier die Möglichkeit Ihren Hinweis vertraulich zu geben.

 

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

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